Jobcenter muss Miete an nahe Angehörige zahlen

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende deckt neben den Regelsätzen auch Miete und Heizkosten ab. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter ein naher Angehöriger ist - und es sich um keinen Scheinvertrag handelt. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (L 2 AS 559/25). Geklagt hatte eine Frau, die mit ihren beiden Kindern im Haus ihrer Eltern lebte. Mieter der 100 Quadratmeter großen Wohnung waren ursprünglich seit dem Jahr 2006 die Frau mit …

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