Kakerlaken kein Kündigungsgrund

Es dürfte der Albtraum eines jeden Wohnungseigentümers sein, wenn ihm zu Ohren kommt, dass es aufgrund von Verschmutzungen in seinem vermieteten Objekt zu Kakerlakenbefall gekommen ist. Da liegt der Gedanke nicht fern, den Betroffenen fristlos zu kündigen. Doch einen Automatismus gibt es in dieser Hinsicht nicht, die Justiz betrachtet stets den Einzelfall. Mitmieter hatten sich in einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall (Aktenzeichen 65 S 148/15) daran gestört, dass aus der …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X