Keine Corona-Festung

Zu den Hochzeiten der Covid-19-Pandemie sollten sich Menschen auf Empfehlung und Anordnung der Regierungen in ihre eigenen Räumlichkeiten zurückziehen und Kontakte möglichst vermeiden. Trotzdem konnte man als Mieter nicht Handwerkern für unaufschiebbare Arbeiten den Zutritt zur Wohnung verweigern, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 32/21) hervorgeht. In dem verhandelten Fall sollten in einer vermieteten Wohnung die Heizkostenverteiler …

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