Laub "weggezaubert"

Es ist jedes Jahr dieselbe Plage mit dem vielen Laub, das im Herbst irgendwie entsorgt werden muss. Nicht alle Methoden sind dabei erlaubt. So "zauberte" ein Grundstückseigentümer die Blätter "weg", indem er sie auf einer Fläche zwischen zwei Zäunen verschwinden ließ. Die Rechtsprechung hielt das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für unzulässig. Der Fall: Ein Eigentümer warf Laub, das er aufgesammelt …

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