Maklerkosten: erste Missverständnisse

Am 23. Dezember 2020 ist die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, die Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bei den Erwerbsnebenkosten zu entlasten. Käufer- und Verkäuferprovision werden durch die gesetzliche Regelung wechselseitig begrenzt. Leider gibt es nach Auskunft des IVD Mitte schon die ersten Missverständnisse aufseiten der Maklerkunden. So sei vielerorts kommuniziert worden, dass nach …

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