Positives Echo für GEG

Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das seit langem ersehnte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es versteht sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums als neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Zusammen mit dem GEG hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Fotovoltaikdeckels im EEG beschlossen. Die Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft fielen positiv aus, auch weil viele ihrer Vorschläge Berücksichtigung fanden. Der GdW etwa begrüßte die vielen positiven Ansätze im GEG, insbesondere die vorgesehene Innovationsklausel und die geplante Stärkung lokaler Fotovoltaikanlagen. "Das Gebäudeenergiegesetz ist wegweisend für das energieeffiziente und klimaschützende Bauen und Sanieren. Es enthält wichtige Ansätze für eine urbane Energiewende und ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zu sinnvollen Klimaschutz-Maßnahmen im Gebäudebereich", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Auch beim ZIA zeigte man sich zufrieden: "Eine wichtige Wegmarke zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist erreicht", so Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik.

(BMWi/GdW/ZIA)

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