Schimmelgefahr kein Grund für Mietkürzung

Schimmel an Decken und Wänden in der Wohnung sorgen immer wieder für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Im Dezember 2018 fällte der Bundesgerichtshof nun ein Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) zu diesem Thema, das Vermieter von älteren Häusern und Wohnungen aufatmen lässt. Zwei Wohnungen in der Nähe von Hamburg, erbaut 1968 und 1971, wiesen Schimmel auf. In Sachen Wärmedämmung entsprechen die Wohnungen zwar dem …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X