Ein Schreibtisch ist zu wenig

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Normalerweise gilt die Regel: Wer in seinem Unternehmen über einen Arbeitsplatz verfügt, der darf nicht auch noch zusätzlich ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Doch in bestimmten Konstellationen kann das trotzdem möglich sein - zum Beispiel dann, wenn in der Firma nur ein Schreibtisch in einem stark frequentierten Raum zur Verfügung steht. In dem relevanten Fall (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 9/16) hatte ein selbstständig tä …

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