Telekommunikationsgesetz: DMB und GdW sind sich einig

Der Deutsche Mieterbund und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür ausgesprochen, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Spitzenverbände die Einführung eines Opt-out-Rechtes des Mieters - also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.

DMB und GdW befürworten zwar mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieter. Allerdings bildeten Letztere bei der TV- und Internetversorgung in Mehrfamilienhäusern keine homogene Gruppe. Viele Mieter seien mit der Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Diese Option entfiele jedoch, wenn die Möglichkeit der Betriebskostenumlage gestrichen würde. Auf der anderen Seite könnten Mieter, die mit der Kabelversorgung durch den Vermieter nicht zufrieden sind, zwar ihren Anbieter wechseln, müssten derzeit aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Ihre Wahlfreiheit sei nicht gänzlich ausgeschlossen, aber durch die Tatsache, dass auch bei einem Wechsel weiterhin Kosten an den Vermieter zu zahlen sind, eingeschränkt.

"Wir wollen beim neuen Telekommunikationsgesetz gemeinsam eine Win-win-Situation für alle Beteiligten schaffen: ein gestärktes Auswahlrecht des Mieters, ein bezahlbarer Breitbandausbau und der Erhalt mittelständischer Anbieterstrukturen. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses dagegen würde für Mieter, darunter viele mit geringen Einkommen, eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten", sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

(GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)

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