Virtuelle Eigentümerversammlung nur auf Verlangen

Eine Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung sind nicht verpflichtet, von sich aus und proaktiv eine Online-Teilnahme an Versammlungen anzubieten. Der Anlass des Rechtsstreits reichte zurück in die Zeiten der Corona-Pandemie. Eine Eigentümerversammlung war unter den damals geltenden Regeln zum Infektionsschutz in Präsenz abgehalten worden. Auf die Beschwerde eines Mitglieds hin urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth, es habe ein Ladungsmangel vorgelegen, …

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