Ein weiteres BGH-Urteil zur "Vorfälligkeitsentschädigung"

Der Bankensenat des BGH verkündete am 25. Oktober 2025 (AZ. XI ZR 187/23) ein weiteres Urteil zu dem "altbekannten" Rechtsproblem: Welche Vertragsangaben muss eine Bank machen, wenn sie im Rahmen eines Immobilien-Verbraucher-Darlehensvertrags (IVDV) mit ihrem Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung (VE) für den Fall vereinbart, dass der Kunde das Darlehen ganz oder teilweise vor dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit oder Frist an die Bank zurü …

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