IMMOBILIENRECHT

DAS GEMEINDLICHE VORKAUFSRECHT IM ZUSAMMENHANG MIT SHARE DEALS

Stephanie Löhrius, Foto: GSK Stockmann

Share Deals unterfallen grundsätzlich nicht dem gemeindlichen Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 24, 25 BauGB. In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Share Deal einen Vorkaufsfall für die Gemeinde auslösen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin Ende 2019 klargestellt. Voraussetzung hierfür ist demnach das Vorliegen einer "kaufähnlichen" Vertragsgestaltung und damit eines sogenannten Umgehungsgeschäfts. Die Autoren des vorliegenden Beitrags …

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