MIPIM Special

Gestaltungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Konsortialkredite

Sibylle Barent

Die Einsatzmöglichkeiten von Deckungsregistern nehmen in der Praxis weiter zu. Ein deutsches Kreditinstitut kann eigene Forderungen und die zur Sicherung begründeten Grundpfandrechte sowie einen Übertragungsberechtigten in ein Refinanzierungsregister eintragen. Übertragungsberechtigter kann jedes Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR sowie seit dem 1. Januar 2014 auch Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Pensionskassen sein. In das Refinanzierungsregister können auch …

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