PFANDBRIEFE UND COVERED BONDS

"DER AUFBAU DES PFANDBRIEFGESCHÄFTS BERÜHRT NAHEZU ALLE PROZESSE UND SYSTEME DER BAUSPARKASSE"

Jürgen Giessler, Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Ende 2015 sind das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung umfassend angepasst worden. Im Mittelpunkt der Novellierung steht neben der Erweiterung zur Vergabe sonstiger Baudarlehen, der Vergrößerung des Anlagespektrums um Aktien sowie der Anhebung der Beleihungsgrenze bei Darlehen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum vor allem auch die Eröffnung der Refinanzierung über den Pfandbrief. Das Interesse an dem traditionsreichen deutschen …

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