Aufsätze

Nachträgliche Drittsicherheiten - Anfechtungsrisiken in der Insolvenz

In der Bankpraxis stellt sich nach einer Kreditvergabe oftmals die Frage, ob vorhandene Sicherheiten ausreichend sind oder ob weitere Sicherheiten verlangt werden sollten oder gar müssen. Soweit die Stellung weiterer Sicherheiten nach erfolgter Darlehensgewährung vereinbart wird, handelt es sich um nachträgliche Sicherheiten. Dabei kann die Initiative sowohl von der Bank als auch vom Kunden ausgehen. Während die Bank insbesondere bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse …

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