AGV Banken: Arbeitgeber unterstreichen ihre Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft

Sabine Schmittroth
Quelle: Commerzbank

Vor dem fünften Verhandlungstermin der laufenden Banken-Tarifrunde am 17. Januar 2022 unterstreichen die Arbeitgeber ihre Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft, wie der AGV Banken heute mitteilt. „Nach über einem halben Jahr brauchen die Beschäftigten und die Unternehmen endlich Klarheit und Planungssicherheit. Jetzt ist die Zeit für ernsthafte Verhandlungen und pragmatische Lösungen. Wir sind dazu bereit“, sagt Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber.

Die Tarifrunde im privaten Bankgewerbe hatte am 1. Juli 2021 begonnen. Im dritten Verhandlungstermin mit den Gewerkschaften Verdi und DBV am 24. September 2021 hatten die Arbeitgeber laut AGV den Abschluss eines Zukunftspakets mit Gehaltssteigerungen und neuen Tarifverträgen zu den wichtigen Themen Mobilarbeit, Nachwuchskräfte und Betriebsrente angeboten. Die Gewerkschaft Verdi war demnach jedoch nicht bereit, dazu in Verhandlungen einzusteigen. Mit dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) gab es einen weiteren Termin am 13. Oktober 2021.

Die Banken-Arbeitgeber hatten immer betont, dass sie gesprächsbereit bleiben, und begrüßen die Rückkehr aller Beteiligten an den Verhandlungstisch. „Wir haben bereits ein ganzes Bündel zeitgemäßer Anpassungen unseres Tarifwerks vorgelegt, das Beschäftigten und Nachwuchskräften echte Vorteile bringt. Darüber wollen wir reden und einen tragfähigen Kompromiss erzielen. Wir werden uns mit aller Energie dafür einsetzen, dass wir dieses Zukunftspaket für unsere Branche jetzt gemeinsam schnüren können“, so Sabine Schmittroth.

Bislang haben die Arbeitgeber laut AGV angeboten:

  •  eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten;
  •  einen Tarifvertrag zur Mobilarbeit mit Aspekten, die sich sinnvollerweise übergreifend regeln lassen (insbesondere Arbeitszeit und Erreichbarkeit, die Einbindung mobil Arbeitender in betriebliche Abläufe, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz sowie Haftungsfragen und der Umgang mit Störfällen); unverändert nicht im Flächentarif regelbar sind aus Arbeitgebersicht ein Anspruch auf Mobilarbeit und Fragen von technischer Ausstattung inklusive entsprechender Pauschalen, die mit Blick auf die sehr heterogene Situation in den Unternehmen der Betriebsebene überlassen bleiben müssen;
  •  einen eigenständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag, der auch dual Studierende einbezieht, inklusive Übernahmeregelung, einheitlicher Vergütung, zusätzlicher Freistellung für Prüfungsvorbereitungen und Ausbildung in Teilzeit;
  •  einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzen und für weitere Beschäftigte attraktiv machen könnte.
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