BaFin verhängt Kreditverbot für National Bank of Pakistan, Filiale Frankfurt

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Die BaFin hat am 6. Februar 2019 gegen die National Bank of Pakistan, Filiale Frankfurt am Main, ein Kreditverbot verhängt. Das Institut hatte durch die Verletzung des Vieraugenprinzips gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 KWG gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG verstoßen. Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Abs. 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KWG. Der Bescheid ist seit dem 7. März 2019 bestandskräftig.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X