Etwa 85 Prozent der Sparkassen können mit Erleichterungen bei Offenlegungspflichten und Meldeanforderungen rechnen

Helmut Schleweis, Präsident DSGV
Quelle: DSGV

Der DSGV hat das von den EU-Finanzministern verabschiedete Bankenpaket als „positive Entwicklung für die kleinen und mittleren Kreditinstitute“ bezeichnet. Erstmals würden konkrete Ansätze für mehr Proportionalität und administrative Entlastungen von kleinen, wenig komplexen Instituten festgeschrieben. Regeln, die für große und international tätige Banken entwickelt wurden, werden dann zukünftig nicht mehr eins zu eins auf kleine und mittlere Institute übertragen, dem Grundsatz der Proportionalität wird mehr Geltung verschafft. „Passgenauere Regelungen je nach Größe der Kreditinstitute sind ein wertvoller Beitrag zum Erhalt von leistungsfähigen Bankenmärkten. Von den Vorschlägen werden auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken profitieren können. Damit wird auch für spätere Regulierungen ein wichtiger Grundsatz vorgegeben“, so DSGV-Präsident Hartmut Schleweis.

Für die neue Definition „kleiner, nicht komplexer“ Institute haben sich die EU-Gesetzgeber haben auf einen Bilanz-Schwellenwert von 5 Milliarden Euro geeinigt. Davon dürften rund 85 Prozent der Sparkassen profitieren und können mit überschaubaren Offenlegungspflichten und reduzierten Meldeanforderungen rechnen.

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