Julius Bär: Verbot von Firmenakquisitionen aufgehoben

Quelle: Julius Bär

Wie die Schweizer Bank Julius Bär heute mitteilt, wurde sie von der FINMA informiert, dass diese das im Februar 2020 verhängte Verbot zur Durchführung von Firmenakquisitionen, die die operationellen Risiken sowie den Komplexitätsgrad der Organisation erheblich erhöhen, formell aufhebt.

Dieser Bescheid basiere auf einem Statusbericht der von der FINMA eingesetzten Prüfungsbeauftragten. Diese prüfe die Umsetzung der von der FINMA verfügten und auch bankeigener Maßnahmen. Die Aufsichtsbehörde werde die Bank bis zum Abschluss der vollständigen Umsetzung der Maßnahmen weiterhin eng durch die eingesetzte unabhängige Prüfungsbeauftragte sowie durch zusätzliche Aufsichtsmaßnahmen begleiten.

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