Sparkasse Frankfurt: Urteil wegen Schifffonds

Quelle: Frankfurter Sparkasse

Wie die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mitteilt, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem geschädigten Anleger eines Schifffonds Schadensersatz in Höhe von knapp 41 000 Euro (zuzüglich Zinsen) zugesprochen. Zudem muss die Sparkasse Frankfurt demnach dem Geschädigten einen entgangenen Gewinn in Höhe von 6 000 Euro (zuzüglich Zinsen) zahlen. Zudem müsse die die Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 177 rückabgewickelt werden.

Der Kläger machte demnach Schadensersatzansprüche geltend, weil er im Zusammenhang mit der Zeichnung seiner Fondsbeteiligung am Hannover Leasing Fonds 177 unzureichend beraten und nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei. Die Sparkasse Frankfurt habe sowohl die bestehenden Risiken und Nachteile, als auch die tatsächlich anfallenden Provisionen für die Sparkasse nicht ordnungsgemäß dargestellt und offen gelegt, wie die Anwaltskanzlei mitteilt.

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