Die Deutsche Wohnen SE hat neue Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis Januar 2026 in einem Gesamtnennbetrag von 800 Millionen Euro platziert, die in 8000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von jeweils EUR 100000 eingeteilt sind. Die neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue oder existierende, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen wandelbar oder können in bar zurückgezahlt werden.
Die neuen Wandelschuldverschreibungen wurden zu 100 % ihres Nominalbetrags platziert und werden mit einem Kupon von 0,60 % jährlich verzinst. Die anfängliche Wandlungsprämie beträgt 40 % über dem Referenzpreis (entsprechend dem arithmetischen Durchschnitt des täglichen VWAP [Volumen gewichteter Durchschnittspreis] einer Deutsche Wohnen Aktie auf XETRA vom 26. September und 27. September 2017).
Die neuen Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich mit institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten im Wege einer Privatplatzierung platziert. Die Papiere werden voraussichtlich am oder um den 4. Oktober 2017 begeben und sollen im Anschluss daran in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen werden.
Deutsche Wohnen ist berechtigt, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nominalbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) ab 27. Januar 2023 zu kündigen, sofern der Börsenkurs der Aktie der Deutsche Wohnen über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 % des dann maßgeblichen Wandlungspreises beträgt.