Bankenchronik Ausgabe 22/2015

23. Oktober 2015 bis 6. November 2015

Die Europäische Union und Liechtenstein tauschen im Kampf gegen Steuervermeidung ab 2017 automatisch Informationen über Bankkonten aus. Beide Seiten unterzeichneten Ende Oktober eine entsprechende Vereinbarung, nachdem die EU im Mai ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz ausgehandelt hatte. Die Verhandlungen der EU mit den als Steueroasen geltenden Kleinstaaten Monaco, San Marino und Andorra laufen noch. Die EU versucht durch die Abkommen Privatpersonen und Firmen bei Steuervermeidung und Steuerbetrug auf die Schliche zu kommen.

Der Schweizer Bundesrat hat Eckwerte für Anpassungen der geltenden "Too big to fail"-Bestimmungen verabschiedet. Durch Erfüllung von sogenannten Goingconcern-Anforderungen sollen systemrelevante Banken über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen, sodass sie auch in einer Stresssituation weder einer staatlichen Unterstützung bedürfen, noch saniert oder abgewickelt werden müssen. Für eine Sanierung oder Abwicklung müssen die Banken zusätzlich sogenanntes Goneconcern-Kapital halten. Die Goingconcern-Anforderungen bestehen aus einer Grundanforderung für alle systemrelevanten Banken (Sockelanforderung) sowie je nach Grad der System relevanz zusätzlich aus einer progressiven Komponente. Die Sockelanforderung für die Leverage Ratio beträgt dabei 4,5 Prozent und für die risikogewichteten Aktiva 12,9 Prozent. Bei den beiden Großbanken führt dies ergänzt um die Progression zu Anforderungen von insgesamt 5 Prozent für die Leverage Ratio und 14,3 Prozent bei den risikogewichteten Aktiva. Die beiden international tätigen Schweizer Großbanken müssen ihre Notfallpläne bis zum 31. Dezember 2019 vollständig umgesetzt haben.

Schwedens Banken dürfen nach einer Vorgabe der dortigen Finanzaufsicht zukünftig Staatsanleihen nicht mehr mit Null gewichten. Stattdessen müssen sie einer Risikogewichtung unterzogen und mit Eigenkapital unterlegt werden. Die vier größten Kreditinstitute des Landes, Nordea, SEB, Handelsbanken und Swedbank, wurden aufgefordert, nicht ihre standardisierten Modelle anzuwenden, sondern interne Ratingsysteme und realistische Verlustwahrscheinlichkeiten.

Die Münchener Hypothekenbank eG und die Hausbank München eG führen Gespräche über eine Kooperation bis hin zu einer möglichen Fusion der beiden Institute. Sie haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet und wollen in weiteren Gesprächen Eckpunkte und Details der künftigen strategischen Ausrichtung definieren. Die Institute erwarten dadurch die Chance ihre jeweiligen Spezialisierungen zu kombinieren, das sind einerseits die Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und andererseits Dienstleistungs- und Softwareangebote für Immobilienverwaltungen. Die Münchener Hyp wies zum Jahresende 2014 eine Bilanzsumme von 36,3 Milliarden Euro aus. Bei der Hausbank München betrug die Bilanzsumme zu diesem Zeitpunkt 2,3 Milliarden Euro.

Die Sparkasse Ingolstadt führt mit den beiden kleineren öffentlichrechtlichen Primärbanken in Eichstätt und Pfaffenhofen Sondierungsgespräche über eine Fusion. Als Begründung wird das Niedrigzinsumfeld ebenso genannt wie gestiegene regulatorische Anforderungen. Laut der Sparkassen-Rangliste des DSGV wies die Sparkasse Ingolstadt zum Jahresende 2014 eine Bilanzsumme von 3,847 Milliarden Euro aus. Die Sparkasse Eichstätt bilanzierte 1,054 Milliarden Euro und die Sparkasse Pfaffenhofen 1,189 Milliarden Euro.

Die europäischen Finanzminister haben sich auf einen automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide, sogenannte "Tax Rulings", geeinigt. Dieser soll es den nationalen Behörden ermöglichen, aggressive Steuerplanung schon im Voraus zu erkennen. Mit der Richtlinie können die Mitgliedsstaaten nicht länger nach freiem Ermessen über Inhalt, Zeitpunkt und Adressat der Informationsweitergabe entscheiden. Derzeit werden nur in sehr begrenztem Umfang Informationen über Steuervorbescheide ausgetauscht. Manche Unternehmen machen sich einen Mangel an Transparenz zunutze, um ihre Steuerlast zu senken.

Die Finanzdienstleistungssparte des Automobilkonzerns Daimler hat in Österreich das Finanzdienstleistungsgeschäft der Wiesenthal Autohandels AG, die Welcome Gruppe mit einem Vertragsbestand von rund 100 Millionen Euro, übernommen. Die zugehörige Welcome Bank GmbH wurde am 30. Oktober 2015 zur Mercedes-Benz Bank GmbH umfirmiert. Mit der Bank bietet Daimler Financial Services nun Kredite für Neu- und Gebrauchtwagen in Österreich an, die über die Daimler-Fahrzeughändler vertrieben werden. Bisher konnte Daimler Financial Services nur Leasing und Versicherungen über die Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH anbieten. Im vergangenen Jahr stieg deren Leasing-Neugeschäft um 12 Prozent auf 247 Millionen Euro und der Vertragsbestand lag bei 452 Millionen Euro.

Die European Banking Authority (EBA) hat eine Kooperation mit den Aufsichtsbehörden in sechs südosteuropäischen Ländern vereinbart. Dazu gehören unter anderem Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien. Die Behörden haben einen Informationsaustausch vereinbart. Zudem wird die EBA die teilnehmenden Aufseher über wichtige Weiterentwicklungen des einheitlichen Aufsichtsregimes in Europa und den Fortschritt bei der Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis in der EU informieren. Im Gegenzug werden die Länderbehörden die EBA über relevante Vorkommnisse in ihrem Bankensektor unterrichten.

Ende Oktober hat das deutsche Bundeskabinett dem Entwurf des Zahlungskontengesetzes zugestimmt. Danach sollen Banken künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren dürfen. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Zudem wurde beschlossen, dass bei einem Wechsel des Kunden zu einer anderen Bank oder Sparkasse innerhalb Deutschlands das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen muss. Außerdem sollen nach dem neuen Gesetz Banken ihre Kunden sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren. Die Zahlungskontenrichtlinie der EU muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

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