Aufsichtlicher Ansatz für Konsolidierungen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB wird ihre Aufsichtsinstrumente so einsetzen, dass nachhaltige Konsolidierungsprojekte gefördert werden. Solche Projekte müssen auf glaubwürdigen Geschäfts- und Integrationsplänen beruhen, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells verbessern sowie hohen Standards in Bezug auf Governance und Risikomanagement genügen, heißt es in einer Mitteilung.

Die EZB wird

a) glaubwürdige Integrationspläne nicht durch höhere Kapitalanforderungen bestrafen; Ausgangsbasis der Eigenkapitalbemessung wird der gewichtete Durchschnitt der Säule-2-Anforderungen und Säule-2-Empfehlungen der beiden Banken vor der Konsolidierung sein,

b) sich damit befassen, wie Banken Badwill zur Risikominderung und für wertschöpfende Investitionen einsetzen, und

c) die vorübergehende Verwendung vorhandener interner Modelle akzeptieren, sofern ein solider Roll-out-Plan vorgelegt wird.

Die EZB ermutigt Parteien, die eine Konsolidierung erwägen, sich frühzeitig mit ihr in Verbindung zu setzen. Auf diese Weise könne die EZB bereits im Vorfeld vorläufige Rückmeldungen zu solchen Projekten geben. Wie von Andrea Enria während der Presskonferenz im Januar 2020 dargelegt, möchte die EZB mit der Veröffentlichung dieses Leitfadens klarstellen, wie die Bankenaufsicht ihre Befugnisse in Bezug auf Konsolidierungsprojekte ausübt.

Interessierte Parteien sind zur Abgabe von Kommentaren eingeladen. Es werde eine größere Transparenz angestrebt, um Aufsichtsmaßnahmen vorhersehbarer zu machen und Fehleinschätzungen bezüglich der aufsichtlichen Erwartungen vorzubeugen. Konsolidierungsmaßnahmen könnten Banken im Euroraum dabei helfen, Skaleneffekte zu erzielen, effizienter zu werden und neue Herausforderungen wie die Digitalisierung besser zu bewältigen. Die Ertragskraft der Banken und die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle zählen zu den Aufsichtsprioritäten für das Jahr 2020. Diese Faktoren sind wichtig, um die Widerstandsfähigkeit der Banken zu stärken und ihre Fähigkeit zur Versorgung der Wirtschaft auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie (Covid-19) sicherzustellen.

Die Konsultation zum Leitfaden begann am 1. Juli 2020 und endet am 1. Oktober 2020 um 24.00 Uhr MEZ. Der Leitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Im Anschluss an das Konsultationsverfahren wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Stellungnahme veröffentlichen.

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