EuroSTR-Referenzzinssätze

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB erwägt die Veröffentlichung von auf dem Referenzzinssatz Euro Short Term Rate (Euro STR) beruhenden Zinssätzen mit Aufzinsung und bittet im Rahmen einer öffentlichen Konsultation um Stellungnahmen. Diese Zinssätze würden an TARGET2-Handelstagen kurz nach Veröffentlichung des Euro STR bekannt gegeben. Die Laufzeiten könnten dabei eine Woche bis ein Jahr betragen. Des Weiteren sei die Veröffentlichung eines Tagesindex geplant, anhand dessen sich Zinssätze mit Aufzinsung für nicht standardmäßige Zeiträume berechnen ließen.

Die öffentliche Konsultation zur Einholung von Rückmeldungen der Öffentlichkeit zu spezifischen Merkmalen des Zinssatzes mit Aufzinsung wurde am 24. Juli 2020 eingeleitet und endet am 11. September 2020 um 18:00 Uhr MEZ. Die EZB hat zudem am 23. Juli 2020 die Ergebnisse ihrer branchenweiten Bewertung veröffentlicht, in deren Zuge sie prüfte, inwieweit die Banken auf die Reformen der Referenzzinssätze vorbereitet sind. Zwar sind sich die Banken demnach im Allgemeinen der Komplexität der Reformen und der damit verbundenen Herausforderungen durchaus bewusst. Die Umfrage zeige jedoch, dass ihr Vorbereitungsstand noch steigerungsfähig sei. Auch bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung seien die Banken in der Regel zeitlich im Verzug. Die Umfrageergebnisse wurden von der Bankenaufsicht der EZB ausgewertet. Sie würden unter anderem zeigen, dass sich die Banken eher mit dem Übergang vom Euro Overnight Index Average (EONIA) auf den Euro STR befasst haben als mit den Risiken, die mit der Reform EURIBOR verbunden sind - und dies ungeachtet der Tatsache, dass die meisten derzeit im Euroraum geschlossenen Kontrakte den EURIBOR als Bezugsgröße zugrunde legen.

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