Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Europäische Zentralbank, EZB
Foto: Europäische Zentralbank

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Am 24. März 2021 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2020 der EZB. Der Bericht wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt und am 14. April 2021 in 22 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Verbot der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken. Am 24. März 2021 billigte der EZB-Rat den Compliance-Bericht für das Jahr 2020 gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in den Artikeln 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2020 der EZB zu entnehmen, der am 14. April 2021 auf der Website der EZB veröffentlicht wird.

Neufassung der Leitlinie über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven durch das Eurosystem. Am 17. März 2021 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/9 über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in Euro durch das Eurosystem für Zentralbanken und Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets und für internationale Organisationen sowie zur Aufhebung der Leitlinie (EU) 2020/ 1284 der Europäischen Zentralbank. Die aufgehobene Leitlinie (EU) 2020/1284 (EZB/2020/34) legte fest, dass die Zentralbanken des Eurosystems dessen Bestimmungen, mit denen die Transparenz der Berichterstattung und des Informationsaustauschs innerhalb des Eurosystems weiter erhöht werden soll, ab dem 1. April 2021 einhalten müssen. In der Neufassung der Leitlinie wird eine neue Frist für die Einhaltung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 festgesetzt. Durch diese Neufassung soll unter anderem gewährleistet werden, dass Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in standardisierter Form zu harmonisierten Bedingungen erbracht werden.

Übergabe des Sekretariats der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen. Am 4. März 2021 nahm der EZB-Rat Kenntnis von der Übergabe des Sekretariats der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die EZB, die das Sekretariat bislang gestellt hat, nimmt weiterhin als Beobachterin an den Sitzungen teil. Die Arbeitsgruppe wurde 2018 von der EZB, der ESMA, der Europäischen Kommission und der belgischen Finanzaufsichtsbehörde gegründet, um die Bemühungen um eine Reform der Referenzwerte im Einklang mit der EU-Benchmark-Verordnung und den Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats zu steuern. Angesichts des Abschlusses des Mandats der Arbeitsgruppe und der Zuständigkeiten der ESMA gemäß der EU-Benchmark-Verordnung sowie ihrer Rolle als Aufseherin über den Euribor ab dem 1. Januar 2022 wird die ESMA im Laufe des zweiten Quartals 2021 das Sekretariat übernehmen.

Neues Mitglied des Marktinfrastrukturrats. Am 12. März 2021 ernannte der EZB-Rat Frau Petia Niederländer, Direktorin für Zahlungsverkehr, Risikomanagement und Finanzwissen bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Market Infrastructure Board (MIB). Ihre Amtszeit endet am 31. Mai 2022. Frau Niederländer tritt die Nachfolge von Herrn Stefan Augustin an, der aus der OeNB ausscheidet.

Veröffentlichung von Zinssätzen mit Aufzinsung und Indizes auf Basis von historischen EUR STR-Werten. Am 17. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/10 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/1265 zum Euro Short-Term Rate (EUR STR) und genehmigte die tägliche Veröffentlichung der durchschnittlichen EUR STR-Zinssätze und eines EUR STR-basierten Index mit Aufzinsung an jedem TARGET2-Geschäftstag um 9.15 Uhr (MEZ) ab dem 15. April 2021. Außerdem beschloss der EZB-Rat, die Regelungen zur Berechnung und Veröffentlichung der durchschnittlichen EUR STR-Zinssätze und des EUR STR-basierten Index mit Aufzinsung sowie die entsprechende Änderung der EUR STR-Methodik und -Grundsätze zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von Zinssätzen mit Aufzinsung auf Basis von historischen EUR STR-Werten trage dazu bei, in Szenarien, in denen der Referenzwert eingestellt wird, die systemischen Risiken zu mindern. Gleichzeitig werde dadurch eine stärkere Verwendung des EUR STR gefördert und darauf hingewirkt, dass in wichtigen Währungsräumen einheitliche Ausfalllösungen für die Marktteilnehmer bestehen. Eine entsprechende Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten ist auf der Website der EZB abrufbar.

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