Basiszinssatz zum 1. Januar 2017

Quelle: Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank berechnet zweimal jährlich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Dezember 2016 betrug 0,00 Prozent. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2016 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2016 hat ebenfalls 0,00 Prozent betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2017 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von minus 0,88 Prozent (zuvor minus 0,88 Prozent).

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