Beschlüsse des EZB-Rats

Geldpolitik: Am 2. März 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung des Fragebogens und Leitfadens für die Umfrage zum Kreditgeschäft der Banken, die ab April 2015 gültig ist. Die überarbeitete Fassung soll Einheitlichkeit gewährleisten und das gemeinsame Verständnis, das die Teilnehmer von den in der Umfrage verwendeten Begriffen haben, weiter verbessern. Hauptziel der Umfrage ist es, die Kenntnisse des Eurosystems über die Finanzierungsbedingungen im Euroraum zu vertiefen und dadurch den EZB-Rat bei der Beurteilung monetärer und wirtschaftlicher Entwicklungen, die die Grundlage für geldpolitische Entscheidungen bilden, zu unterstützen.

Am 18. März 2015 billigte der EZB-Rat gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 dieses Vertrags enthaltenen Verbote der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht, den Bericht für das Jahr 2014. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2014 der EZB zu entnehmen, der am 20. April 2015 auf der EZB-Website veröffentlicht wird.

Externe Kommunikation: Am 4. März 2015 nahm der EZB-Rat das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Standortpolitik für zentrale Kontrahenten (Central Counterparties - CCPs) zur Kenntnis. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 16. März 2015 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2014 der EZB. Das Dokument wird dem Europäischen Parlament vorgelegt und am 20. April 2015 in 23 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Marktoperationen: Am 26. Februar 2015 beschloss der EZB-Rat, die ursprünglich für März 2015 angedachte Einführung eines Mindestbetrags von 500 000 Euro für inländische Kreditforderungen im Sicherheitenrahmen des Eurosystems weiter zu verschieben, und zwar mindestens bis Ende September 2018. Am 4. März 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/10 über ein Programm zum Ankauf von Vermögenswerten der öffentlichen Hand (Public Sector Asset Purchase Programme - PSPP) an den Sekundärmärkten. Der Beschluss, der den Umfang und die Einzelheiten der wichtigsten operationalen Vereinbarungen des am 22. Januar 2015 angekündigten PSPP festlegt, gilt ab dem 9. März 2015 und ist auf der Website der EZB abrufbar. Im Zuge der verbleibenden Fragen zur Umsetzung verabschiedete der EZB-Rat am 4. März 2015 auch die Liste der internationalen und supranationalen Institutionen und der Emittenten mit Förderauftrag, deren Vermögenswerte im Rahmen des PSPP infrage kommen. Die Liste ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 18. März 2015 beschloss der EZB-Rat, dass das Eurosystem Mezzanine-Tranchen von ABS erwirbt, sofern diese Mezzanine-Tranchen durch eine Garantie abgesichert sind, die den im Sicherheitenrahmen des Eurosystems enthaltenen Kriterien für Garantien entsprechen (gemäß den Bestimmungen in Kapitel 6.3.2 Absatz c der Leitlinie EZB/2011/14 (ab 1. Mai 2014, Artikel 114 der Leitlinie EZB/2014/60)). Das bedeutet, dass die Garantie unbedingt, unwiderruflich und auf erste Anforderung zahlbar sein muss und den Kapitalbetrag, die Zinsen und alle sonstigen im Zusammenhang mit den Schuldtiteln stehenden Beträge abdecken muss. Darüber hinaus will das Eurosystem vor dem Kauf garantierter Mezzanine-Tranchen von ABS angemessene Verfahren zur Prüfung des Kreditrisikos und zur Wahrung der Sorgfaltspflicht anwenden.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 26. Februar 2015 genehmigte der EZB-Rat im Rahmen einer Ad-hoc-Beurteilung einer Verbindung anhand der Standards für die Verwendung von Wertpapierabwicklungssystemen in Kreditgeschäften des Eurosystems die direkte Verbindung zwischen der Clearstream Banking AG Cascade (Frankfurt) und der VP Securities A/S (Dänemark), die somit für die Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen ist. Das Gesamtverzeichnis aller zugelassenen Verbindungen ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 23. Februar 2015 verabschiedete der EZB-Rat den vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme erstellten Leitfaden zur Beurteilung von Kartenzahlungssystemen anhand der vom Eurosystem ausgearbeiteten Überwachungsstandards (Guide for the assessment of card payment schemes against the oversight standards), die 2008 veröffentlicht wurden. Dieser Bewertungsleitfaden richtet sich sowohl an die Governance Authorities von Kartenzahlungssystemen, die für die Einhaltung der Standards verantwortlich sind, als auch an die Aufseher, die die nationalen und internationalen Kartenzahlungssysteme auf der Grundlage der Standards für die Überwachung von Kartenzahlungssystemen beaufsichtigen. Bei der Überarbeitung des Leitfadens wurden die Empfehlungen für die Sicherheit von Internetzahlungen (Recommendations for the security of internet payments), die vom EZB-Rat im Januar 2013 verabschiedet wurden, ebenso wie der Bewertungsleitfaden für die Sicherheit von Internetzahlungen (Assessment guide for the security of internet payments) vom Februar 2014 berücksichtigt. Der Leitfaden ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 18. März 2015 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der neunte Bericht der EZB zur Finanzmarktintegration in Europa (Financial integration in Europe) am 27. April 2015 anlässlich der gemeinsamen Konferenz von EZB und Europäischer Kommission zum Thema Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe des Berichts werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die Aktivitäten des Eurosystems zur Förderung der Integration erläutert. Der Bericht enthält auch ein Kapitel zum weiteren Fortschritt der Umsetzung der Bankenunion sowie mehrere besondere Features.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 25. Februar 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur makroprudenziellen Strategie in Litauen (CON/2015/7) auf Ersuchen der Lietuvos bankas. Am 2. März 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Banka Slovenije und der Mitglieder ihrer Beschlussorgane (CON/2015/8) auf Ersuchen des Vorsitzenden der slowenischen Nationalversammlung.

Corporate Governance: Am 12. März 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/11, die die Grundsätze eines Ethik-Rahmens des Eurosystems festlegt und die Leitlinie EZB/2002/6 über die für die EZB und die nationalen Zentralbanken bei der Durchführung von geldpolitischen Geschäften und Devisengeschäften mit den Währungsreserven der EZB sowie der Verwaltung der Währungsreserven der EZB geltenden Mindeststandards aufhebt. Ferner verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/12, die die Grundsätze eines Ethik-Rahmens für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus festlegt. Diese Rechtsakte definieren ethische Standards, durch deren Einhaltung die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der EZB und des gesamten Eurosystems sowie das öffentliche Vertrauen in die Integrität und Unparteilichkeit der Mitglieder der Gremien und der Mitarbeiter der EZB bei der Ausübung ihrer geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben gewährleistet werden. Beide Rechtsakte können auf der Website der EZB abgerufen werden.

Banknoten: Am 20. Februar 2015 beschloss der EZB-Rat, dass die Namen der Zentralbanken des Eurosystems in die Liste der Organisationen aufgenommen werden, die die übergeordneten Ziele der Banknote Ethics Initiative (BnEI) unterstützen. Die Liste findet sich auf der Website der BnEI. Die BnEI ist eine von der Banknotenindustrie kürzlich ins Leben gerufene Initiative, deren Schwerpunkt auf der Korruptionsbekämpfung und der Einhaltung von Kartellgesetzen innerhalb der Branche liegt.

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