Einlagen öffentlicher Haushalte

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Um die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission zu gewährleisten und das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte sicherzustellen, hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) am 8. September 2022 beschlossen, die Obergrenze von 0 Prozent für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte vorübergehend aufzuheben. Stattdessen werde entweder der Zinssatz für die Einlagefazilität (Einlagesatz) des Eurosystems oder die Euro Short-Term …

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