EZB: neues Anleihekaufprogramm

Der Rat der EZB hat in der zweiten Märzwoche 2016 beschlossen, ein neues Programm zum Ankauf auf Euro lautender Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen (ohne Banken) im Euroraum aufzulegen, um die Transmission der Anleihekäufe des Eurosystems auf die Finanzierungsbedingungen der Realwirtschaft weiter zu verstärken. Im Verbund mit den bereits bestehenden Sondermaßnahmen soll das CSPP eine zusätzliche geldpolitische Lockerung bewirken und zu einer Rückkehr zu Inflationsraten von mittelfristig unter, aber nahe 2 Prozent beitragen.

Ob Vermögenswerte für den Ankauf im Rahmen des CSPP geeignet sind, wird neben weiteren Kriterien von ihrer Notenbankfähigkeit gemäß dem Sicherheitenrahmen des Eurosystems (der festlegt, welche Vermögenswerte als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind) abhängen. Nicht ankaufbar sind Wertpapiere, die von Kreditinstituten sowie von über ihre Muttergesellschaft einer Bankengruppe angehörenden Unternehmen begeben wurden. Die Ankäufe im Rahmen des CSPP sollen gegen Ende des zweiten Quartals 2016 beginnen. Weitere technische Einzelheiten zum CSPP will die EZB zu gegebener Zeit bekannt geben.

Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, die Parameter des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) anzupassen. Für Wertpapiere, die von zugelassenen internationalen Organisationen und multilateralen Entwicklungsbanken begeben wurden, wird die je Emittent und Emission geltende Ankaufobergrenze auf 50 Prozent angehoben. Ferner wird mit Wirkung vom April 2016 der Anteil derartiger im Rahmen des PSPP monatlich angekaufter Anleihen von 12 Prozent auf 10 Prozent zurückgeführt. Um das Prinzip der Risikoteilung im Umfang von 20 Prozent beizubehalten, wird der Anteil der EZB an den monatlichen Ankäufen im Rahmen des PSPP von 8 Prozent auf 10 Prozent erhöht.

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