EZB - Stresstest bei neun Banken

Von März bis November 2015 unterzog die Bankenaufsicht der EZB neun europäische Banken einem Comprehensive Assessment (CA). Damit knüpfte sie an das 2014 durchgeführte CA an, bei dem sie in Vorbereitung auf die Übernahme der direkten Aufsicht über die größten Bankengruppen innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) 130 Banken beurteilt hatte. Ein erstmaliges CA durch die EZB ist für alle Banken durchzuführen, die unter die direkte Aufsicht der EZB fallen oder voraussichtlich fallen werden. Es ähnelt der strikten Prüfung, der die direkt beaufsichtigten Banken 2014 unterzogen wurden. Fünf der Banken, die Gegenstand des diesjährigen CA waren, wurden bereits 2014 direkt von der EZB beaufsichtigt, bei den verbleibenden vier Banken wird dies ab Januar 2016 der Fall sein.

Das CA, das bei allen Banken durchgeführt wird, die der direkten EZB-Aufsicht unterliegen oder voraussichtlich unterliegen werden, ist anders ausgestaltet als Prüfungen, die im Zuge der laufenden direkten Aufsicht stattfinden oder um welche die EZB ausdrücklich ersucht wird. Das diesjährige CA bestand aus einer AQR und einem Stresstest. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Durchführung jeweils die 2014 angewandten Methoden als Grundlage dienten, ähnelte die Prüfung in puncto Umfang und Tiefe dem CA vom Vorjahr. Das diesjährige CA diente eher Aufsichts- als Rechnungsprüfungszwecken. Die zur Ermittlung von Kapitallücken herangezogenen Grenzwerte deckten sich mit denen des Vorjahrs: eine CET1-Quote von 8 Prozent für die AQR und das Basisszenario des Stresstests sowie eine CET1-Quote von 5,5 Prozent für das adverse Stresstestszenario.

Die CET1-Quote ist eine wichtige Messgröße für die finanzielle Solidität einer Bank. Bei der AQR handelte es sich um eine punktuelle Bewertung des Buchwerts der Bankaktiva zum 31. Dezember 2014. Diese Prüfmaßnahme hatte aggregierte Anpassungen der Buchwerte aller teilnehmenden Banken in Höhe von 453 Millionen Euro zur Folge. Grund hierfür waren vor allem zusätzliche notleidende Engagements, die im Zuge der AQR festgestellt wurden, sowie Erhöhungen der Einzel- und Portfoliowertberichtigungsniveaus. Daraus ergaben sich Nettoänderungen der CET1-Quoten der Banken zwischen 0 und minus 1,6 Prozentpunkten.

Die Ergebnisse der AQR bildeten den Ausgangspunkt des Stresstests, bei dem unter Zugrundelegung eines Basis- sowie eines adversen Szenarios die Entwicklung der Eigenkapitalpositionen der Banken im Dreijahreszeitraum 2015 bis 2017 projiziert wurde. Beim adversen Szenario ergab sich ein gewichteter durchschnittlicher Rückgang der CET1-Quote der teilnehmenden Banken um 6,1 Prozentpunkte. Nach Berücksichtigung der Auswirkungen der AQR unterschritt keine Bank den für die CET1-Quote geltenden Grenzwert von 8 Prozent. Die Auswirkungen von AQR und Stresstest zusammengenommen führten hingegen dazu, dass fünf Banken im adversen Szenario unter dem für die CET1-Quote geltenden Grenzwert von 5,5 Prozent lagen. Die für diese fünf Banken festgestellte aggregierte Kapitallücke beläuft sich auf 1,74 Mrd Euro. Sie wird teilweise durch seit Januar 2015 vorgenommene Kapitalerhöhungen sowie andere zulässige Maßnahmen geschlossen werden.

Wie bereits 2014 haben die Banken auch diesmal verbleibende Kapitallücken zeitnah zu beseitigen, entweder durch Begeben von Kapitalinstrumenten oder durch andere zulässige Maßnahmen, durch welche die Eigenkapitalpositionen der Banken wieder auf das erforderliche Niveau angehoben werden. Demzufolge wird erwartet, dass Kapitallücken, die im adversen Stresstestszenario aufgedeckt wurden, innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Ergebnisse des CA geschlossen werden.

Die fünf Banken mit Kapitallücken müssen zwei Wochen nach dem Veröffentlichungsdatum Kapitalpläne vorlegen, in denen sie die jeweiligen Maßnahmen darlegen. Die Umsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen wird mit dem jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) abgestimmt, der von den für die betreffenden Banken zuständigen gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams - JSTs) durchgeführt wird. Die Korrekturmaßnahmen werden sich nicht auf das Schließen von Kapitallücken beschränken. Die Banken müssen auch Maßnahmen ergreifen, um im Zuge der AQR festgestellte qualitative Mängel, wie zum Beispiel Schwachpunkte in ihren Systemen und Prozessen, zu beseitigen.

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