Geldpolitische Beschlüsse

Europäische Zentralbank, EZB
Foto: Europäische Zentralbank

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP). Auf der Grundlage seiner aktualisierten Beurteilung und unter Berücksichtigung des unsicheren Umfelds hat der EZB-Rat die Planung für die Ankäufe im Rahmen des APP für die kommenden Monate geändert. Die monatlichen Nettoankäufe im Rahmen des APP werden sich im April auf 40 Milliarden Euro, im Mai auf 30 Milliarden Euro und im Juni auf 20 Milliarden Euro belaufen. Die Kalibrierung der Nettoankäufe für das dritte Quartal wird von den Daten abhängen und die sich verändernde Beurteilung des EZB-Rats in Bezug auf den Ausblick berücksichtigen. Sollten die neu verfügbaren Daten die Erwartung stützen, dass sich die mittelfristigen Inflationsaussichten auch nach dem Ende seiner Nettoankäufe von Vermögenswerten nicht verschlechtern werden, wird der EZB-Rat die Nettoankäufe im Rahmen des APP im dritten Quartal einstellen. Falls sich die mittelfristigen Aussichten ändern und die Finanzierungsbedingungen nicht mehr mit einer weiteren Entwicklung in Richtung des 2-Prozent-Ziels im Einklang stehen, ist der Rat bereit, seine Planung für die Nettoankäufe von Vermögenswerten hinsichtlich Umfang und/oder Dauer zu ändern. Der Rat beabsichtigt zudem, die Tilgungsbeträge der erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

EZB-Leitzinsen. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise minus 0,50 Prozent belassen. Änderungen der Leitzinsen werden einige Zeit nach dem Ende der Nettoankäufe des EZB-Rats im Rahmen des APP vorgenommen. Dabei will die EZB graduell vorgehen. Die Entwicklung der Leitzinsen richtet sich weiterhin nach der Forward Guidance des EZB-Rats und seiner strategischen Verpflichtung, die Inflation auf mittlere Sicht bei 2 Prozent zu stabilisieren. Dementsprechend geht der Rat davon aus, dass die Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass die Inflationsrate deutlich vor dem Ende seines Projektionszeitraums 2 Prozent erreicht und sie diesen Wert im weiteren Verlauf des Projektionszeitraums dauerhaft hält, und er der Auffassung ist, dass die Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation hinreichend fortgeschritten ist, um mit einer sich mittelfristig bei 2 Prozent stabilisierenden Inflation vereinbar zu sein.

Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP). Der EZB-Rat führt im ersten Quartal 2022 geringere Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP durch als im vorangegangenen Quartal. Er wird die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP Ende März 2022 einstellen. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird. Die Pandemie hat gezeigt, dass - unter Stressbedingungen - Flexibilität bei der Gestaltung und Durchführung der Ankäufe von Vermögenswerten dazu beigetragen hat, der Beeinträchtigung der Transmission der Geldpolitik entgegenzuwirken. Zudem hat sie die Effektivität der Bemühungen des EZB-Rats beim Erreichen seines Ziels erhöht. Unter Stressbedingungen wird Flexibilität innerhalb des Mandats des EZB-Rats auch in Zukunft ein Bestandteil der Geldpolitik bleiben, wann immer das Erreichen von Preisstabilität durch Gefahren für die geldpolitische Transmission bedroht ist.

Insbesondere können die Wiederanlagen im Rahmen des PEPP jederzeit flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg angepasst werden, wenn es im Zusammenhang mit der Pandemie zu einer neuerlichen Marktfragmentierung kommt. Nettoankäufe im Rahmen des PEPP könnten erforderlichenfalls wieder aufgenommen werden, um negativen Schocks im Zusammenhang mit der Pandemie entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte. Der EZB-Rat wird die Refinanzierungsbedingungen für Ban ken weiterhin beobachten und dafür sorgen, dass die Fälligkeit von Geschäften im Rahmen der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) die reibungslose Transmission der Geldpolitik nicht beeinträchtigt. Zugleich wird der Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen. Wie angekündigt geht er davon aus, dass die im Rahmen der GLRG III geltenden Sonderkonditionen im Juni 2022 auslaufen. Der Rat wird darüber hinaus die angemessene Kalibrierung seines zweistufigen Systems für die Verzinsung von Reserveguthaben prüfen, damit die Intermediationsfunktion der Banken in einem von hoher Überschussliquidität geprägten Umfeld durch die Negativzinspolitik nicht eingeschränkt wird.

Liquiditätslinien mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums. Der EZB-Rat hat beschlossen, die Repo-Fazilität des Eurosystems für Zentralbanken (EUREP) bis zum 15. Januar 2023 zu verlängern. Hintergrund ist das von hoher Unsicherheit geprägte Umfeld, das auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine zurückzuführen ist, sowie das Risiko regionaler Übertragungseffekte, die sich negativ auf die Finanzmärkte des Euroraums auswirken könnten. EUREP wird somit die regulären Vereinbarungen über die Bereitstellung von Euro-Liquidität für nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörende Zentralbanken weiterhin ergänzen. Zusammen bilden sie ein umfassendes Paket mit vorsorglichen Liquiditätslinien (Backstop-Fazilitäten), um einem etwaigen Euro-Liquiditätsbedarf zu begegnen, falls es zu Marktstörungen außerhalb des Euroraums kommt.

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

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