Geldpolitische Beschlüsse

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Im Einklang mit dem starken Bekenntnis des EZB-Rats zu seinem Preisstabilitätsmandat hat der Rat der Europäischen Zentralbank am 21. Juli 2022 weitere wichtige Schritte ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig auf seinen Zielwert von 2 Prozent zurückkehrt. Er hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Darüber hinaus hat er das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument – TPI) genehmigt. Der EZB-Rat gelangte zu der Einschätzung, dass im Zuge seiner Leitzinsnormalisierung ein größerer erster Schritt angemessen ist als auf seiner letzten Sitzung signalisiert. Dieser Beschluss basiert auf der aktualisierten Beurteilung der Inflationsrisiken durch den EZB-Rat sowie auf der verstärkten Unterstützung einer effektiven Transmission der Geldpolitik durch das TPI.

Der Beschluss unterstützt die Rückkehr der Inflation auf das mittelfristige Ziel des EZB-Rats, indem er die Verankerung der Inflationserwartungen stärkt und dafür sorgt, dass sich die Nachfragebedingungen so anpassen, dass dieses Inflationsziel auf mittlere Sicht erreicht wird. Bei den kommenden Sitzungen des EZB-Rats wird eine weitere Normalisierung der Zinssätze angemessen sein. Durch das heutige Vorziehen des Ausstiegs aus den Negativzinsen kann der EZB-Rat zudem zu einem Ansatz übergehen, bei dem Zinsbeschlüsse von Sitzung zu Sitzung ­gefasst werden. Der künftige Leitzinspfad des EZB-Rats wird weiterhin von der Datenlage abhängen und dazu beitragen, dass das Inflationsziel des EZB-Rats von 2 Prozent auf mittlere Sicht erreicht wird. Im Zusammenhang mit der Normalisierung seiner Geldpolitik wird der EZB-Rat Optionen für die Verzinsung von Überschussliquidität prüfen. Nach Einschätzung des EZB-Rats ist die Einrichtung des TPI erforderlich, um die effektive Transmission der Geldpolitik zu unterstützen. Während der EZB-Rat die Normalisierung seiner Geldpolitik fortsetzt, wird das TPI sicherstellen, dass die Transmission des geldpolitischen Kurses in allen Ländern des Euroraums reibungslos erfolgt. Die Einheitlichkeit der Geldpolitik des EZB-Rats ist eine Voraussetzung dafür, dass die EZB ihr Preisstabilitätsmandat erfüllen kann.

Das TPI wird das Instrumentarium des EZB-Rats ergänzen und kann aktiviert werden, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Der Umfang von Ankäufen im Rahmen des TPI hängt von der Schwere der Risiken für die geldpolitische Transmission ab. Die Ankäufe sind nicht von vornherein beschränkt. Das TPI wird den Transmissionsmechanismus absichern und dem EZB-Rat dadurch eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats ermöglichen. In jedem Fall bleibt die Flexibilität bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) die erste Verteidigungslinie, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

EZB-Leitzinsen: Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 27. Juli 2022 auf 0,50 Prozent, 0,75 Prozent beziehungsweise 0,00 Prozent erhöht. Bei den kommenden Sitzungen des EZB-Rats wird eine weitere Normalisierung der Zinssätze angemessen sein. Durch das heutige Vorziehen des Ausstiegs aus den Negativzinsen kann der EZB-Rat zudem zu einem Ansatz übergehen, bei dem Zinsbeschlüsse von Sitzung zu Sitzung gefasst werden. Der künftige Leitzinspfad des EZB-Rats wird weiterhin von der Datenlage abhängen und dazu beitragen, dass das Inflationsziel des EZB-Rats von 2 Prozent auf mittlere Sicht erreicht wird.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankauf­programm (PEPP): Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um reich­liche Liquidität zu gewährleisten und einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten. Was das PEPP angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungs­beträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so ­gesteuert, dass eine Beeinträchtigung
des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird. Die Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im PEPP-Portfolio werden flexibel wieder angelegt, um pandemiebedingten Risiken für den Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte: Der EZB-Rat wird die Refinanzierungsbedingungen für Banken weiterhin beobachten und dafür sorgen, dass die Fälligkeit von Geschäften im Rahmen der dritten Serie ­gezielter längerfristiger Refinanzierungs­geschäfte (GLRG III) die reibungslose Transmission der Geldpolitik nicht beeinträchtigt. Zugleich wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.

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