Leitfaden zu Klimarisiken

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB hat am 27. November 2020 die geänderte und endgültige Fassung ihres Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Der Veröffentlichung ging eine öffentliche Konsultation voraus. Aus dem Leitfaden geht hervor, wie Banken nach Auffassung der EZB Klima- und Umweltrisiken nach den geltenden aufsichtlichen Regelungen umsichtig steuern und auf transparente Weise offenlegen sollten. Für die nahe Zukunft plant die EZB die folgenden Schritte: Anfang 2021 will sie die Banken dazu auffordern, gemessen an den im Leitfaden formulierten aufsichtlichen Erwartungen eine Selbsteinschätzung durchzuführen und auf dieser Basis Maßnahmenpläne auszuarbeiten. Im Anschluss werde die EZB die Selbsteinschätzung und Pläne beurteilen und beim aufsichtlichen Dialog hinterfragen. 2022 werde sie die Verfahren der Banken einer eingehenden aufsichtlichen Überprüfung unterziehen und, sofern nötig, konkrete Folgemaßnahmen ergreifen. Die Bedeutung des Klimawandels für die Wirtschaft nehme stetig zu, und es spreche immer mehr dafür, dass er finanzielle Folgen für Banken hat. Vor diesem Hintergrund wird die EZB Klimarisiken zum Schwerpunkt ihres nächsten Stresstests machen, der 2022 ansteht. Nähere Informationen hierzu werden im Laufe des kommenden Jahres bekannt gegeben. Die EZB hat heute außerdem einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Banken Nachholbedarf bei der Offenlegung ihrer Klima- und Umweltrisiken haben. Seit 2019 wurden zwar Fortschritte erzielt, doch müssen Banken noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre offengelegten Informationen mit entsprechenden quantitativen und qualitativen Daten zu unterlegen. Die EZB plant, 2021 zu ermitteln, wo noch Handlungsbedarf besteht und werde diesen mit den Banken erörtern. Im Zuge der Konsultation gingen mehr als 50 Kommentare bei der EZB ein. Sie stammen aus einem breiten Spektrum von Interessenträgern, unter anderem dem Bankensektor. Die EZB geht auf diese Kommentare in ihrer Feedback-Erklärung ein. Der Leitfaden gilt mit sofortiger Wirkung.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X