Regulierung

Ausfall ist Ausfall ist Ausfall?

Von Aufsichtsbehörden wie der europäischen Bankenaufsicht EBA kommen zuweilen höchst akademische Papiere mit sehr abstrakten Themen. Selbst für Fachleute erschließt sich die Bedeutung oft erst nach mehrmaliger Lektüre und auch dann ist längst nicht sicher, ob alle Implikationen richtig verstanden wurden. Nicht umsonst soll es bei manchen Banken "hauseigene Ersteinstufungen" für neue Regeln seitens der Gesetzgeber oder Aufseher geben. Sie werden grob in Kategorien wie "nur bürokratischer Aufwand", "arbeitsintensiv, aber sinnvoll", "unsinnig und arbeitsintensiv" oder gar "man sollte lieber die Bank schließen" eingeteilt.

Die EBA äußert sich aber auch regelmäßig zu ganz profunden Themen. Das gilt auch für Sachverhalte, bei denen sich viele Marktteilnehmer wundern, warum es im Jahre 9 der Banken- und Finanzkrise hierzu noch keine klaren und verbindlichen Regelungen gibt. In diese Gruppe gehört das Konsultationspapier der EBA zu einer harmonisierten Definition von Default, vulgo Ausfall. In einem einheitlichen europäischen Bankenmarkt, darüber besteht weitgehend Konsens, müssen vergleichbare Vorschriften gelten. Aufsicht, Eigentümer und Investoren haben größtes Interesse an mehr Einblick in den Umgang der Banken mit dem Ausfall von Assets. Transparenz an dieser Stelle macht Kapitalbedürfnisse vergleichbarer, schärft das Verständnis für die internen Risikomodelle, erleichtert eine sachgerechte Eigenmittelunterlegung und schafft - falls gut geregelt - damit letztlich auch wieder mehr Vertrauen in die Modelle.

Die Marktteilnehmer haben nun bis zum 22. Januar 2016 Zeit, die Vorschläge der EBA zu kommentieren. Der Sachverhalt ist umfangreich, es geht etwa um eine Festlegung, um wie viele Tage eine Zahlung überfällig sein muss, bevor ein Kredit auf "leistungsgestört" umgestuft werden muss. Es gilt Definitionen zu entwickeln, die eine einheitliche Aussage ermöglichen, ob die Bedienung eines Kredits unwahrscheinlicher geworden ist. Wichtig ist schließlich ein einheitliches Verständnis beziehungsweise eine allgemein gültige Auslegung, wie aus einem leistungsgestörten Kredit wieder ein "normaler" wird. In all diesen Punkten hat es die EBA nicht einfach, denn Begriffe aus der Welt des Default sind häufig mit lokalen Insolvenzregelungen verbunden. Was der EBA dabei helfen wird, ist die Tatsache, dass die Banken selbst mittlerweile großes Interesse haben, in dieser für sie so wichtigen Grundsatzfrage endlich Klarheit und gemeinsame harmonisierte Regelungen zu finden. Damit gehört diese EBA-Konsultation in die Kategorie "sinnvoll".

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