Blickpunkte

Regulierung - Interchange-Wippe

Die 0,3 Prozent Interchange für Kreditkarten und 0,2 Prozent für Debitkarten, die die EU-Regulierung festschreiben soll, sind nicht in Stein gemeißelt. Das betont Rita Wezenbeek von der Generaldirektion Wettbewerb bei jeder sich bietenden Gelegenheit.

Festgemacht wird der Satz mittels des "Merchants Indifference Test" an den Bargeldkosten des Handels. Dabei wird nicht nach Branchen mit unterschiedlichen Bargeldquoten und auch nicht nach stationärem und Versandhandel unterschieden, obgleich Letzterem die Option Bargeld gar nicht zu Verfügung steht, womit der Nutzen der Kartenakzeptanz für Versandhändler ungleich höher ist als für solche mit Ladengeschäft.

Schon dies allein lässt die Methodik fragwürdig erscheinen. Hinzu kommt die Frage nach der Entwicklung der Bargeldkos ten. Mit sinkenden Kosten des Handels für die Kartenzahlung erwarten die Regulatoren eine verbesserte Kartenakzeptanz. Die wiederum würde den Umsatzanteil der Kartenzahlungen steigen lassen; und aus den steigenden Kartentransaktionen und Umsatzvolumina müssten sich Skaleneffekte ergeben, die die Kartenzahlung sukzessive immer billiger machen.

Im Gegenzug würden jedoch die Kosten des Bargelds, die ja weitgehend Fixkosten sind, je Transaktion steigen. Wenn sich dann noch die Kosten der Bargeldlogistik insgesamt erhöhen, wie es in Deutschland der Fall ist, müsste konsequenterweise auch der Interchange-Satz, der sich ja an den Bargeldkosten orientiert, wieder steigen dürfen - mit ungewissen Folgen für die Kartenakzeptanz.

Werden die Bargeldkosten wirklich zum Maßstab erhoben, könnte sich daraus eine Auf- und Ab-Bewegung bei der Interchange ergeben, was für Kartenemittenten wie auch die Akzeptanzseite unbefriedigend sein dürfte. Die Interchange-Wippe wird der Regulator deshalb wohl keinesfalls zulassen. Dadurch aber wirkt der Eingriff in die Preisgestaltung nur umso willkürlicher. Red.

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