Leaseplan passt AGBs für den Haftungstransfer an Elektromobilität an

Quelle: Leaseplan

Leaseplan hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für seine Dienstleistung Haftungstransfer angepasst und Risiken, die in Verbindung mit dem Betrieb von Elektrofahrzeugen stehen, neu aufgenommen. Beim Haftungstransfer handelt es sich um eine Alternative zur klassischen Kaskoversicherung mit einer Haftungsfreistellung für Fahrzeuge, die über Leaseplan finanziert werden.

Die neuen Deckungsumfänge bei der Dienstleistung Voll-Haftungstransfer umfassen nun speziell für E-Fahrzeuge die Mitversicherung Akku, Induktionsladeplatte(bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1 000 Euro), Ladekabel und Adapter (Entschädigungsgrenze 500 Euro), Ladekarte (Entschädigungsgrenze 100 Euro), mobile Ladegeräte einschließlich dazugehörige Adapter (Entschädigungsgrenze 1 000 Euro) und private Wandladestationen (bis 2 000 Euro). Außerdem sind Überspannungsschäden von Akkumulatoren bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5 000 Euro sowie Akku-Entsorgungskosten bis 2 000 Euro abgedeckt.

Hinzu kommen für alle Fahrzeuge eine Haftungsfreistellung beim Teil-Haftungstransfer für Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Dachlawinen und Muren, der Ersatz von Umweltplaketten in Folge eines Scheibenaustausches und Überspannungsschäden an fest im Fahrzeug eingebauten Fahrzeugteilen bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5 000 Euro. Der Voll-Haftungstransfer umfasst jetzt auch den Transport auf einer Fähre und die Kostenübernahme des Austausches von Fahrzeugschlössern nach Raub oder Einbruchdiebstahl. 

Der Haftungstransfer von Leaseplan ist eine Alternative zur traditionellen Kaskoversicherung, die für Flotten mit mehr als 20 über den Düsseldorfer Leasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter geleasten Fahrzeugen (bis 3,5 Tonnen) in Anspruch genommen werden kann. Der Haftungstransfer wird seit 1998 angeboten.

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