Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt Abkehr von der Beitragsgarantie bei Riester und bAV

Dr. Guido Bader, Foto: DAV

In Anbetracht des 2020 erneut gesunkenen Zinsniveaus und der hohen Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken. Seit 2017 liegt der Wert bei 0,9 Prozent.

Die DAV plädiert dafür, zusammen mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auch den vollständigen Beitragserhalt bei der Riesterrente sowie der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung (BZML) zu reformieren und die Garantien abzusenken. „Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, so Dr. Guido Bader, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung.

Aufgrund der Komplexität des notwendigen Reformprojekts fordern die Aktuare die politischen Entscheidungsträger auf, unbedingt bereits im Laufe des 1. Quartals 2021 eine Entscheidung treffen, damit eine geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen kann. Schließlich erfordere eine so tiefgreifende Veränderung eine Neukalkulation der gesamten Produktpalette. In der Vergangenheit hätten  Unternehmen allein für die Umstellung des Höchstrechnungszinses je nach Größe und Produktbreite 1 000 bis 5 000 Personentage investieren müssen.

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