Deutsche Aktuarvereinigung will Absenkung des Garantiezinses mit der Abkehr von der Beitragsgarantie bei Riester verbinden

Dr. Guido Bader, Foto: DAV

Die Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken, mit der das Ministerium der Empfehlung der Aktuare vom Dezember 2020 folgt. Die Versicherungsmathematiker warnen jedoch auch, ohne die dringend notwendige Riester-Reform stelle dies kein gesamthaftes Konzept dar, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen.

„Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riesterrente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader. Hierbei müsse ein neues Garantieniveau unterhalb der bisher vorgeschriebenen hundertprozentigen Beitragsgarantie definiert werden. Sollte es mit der von der DAV geforderten Senkung des Höchstrechnungszinses keine Reform der Riesterrente und der Beitragszusage mit Mindestleistung in der bAV geben, werden sich nach DAV-Erwartungen die meisten Unternehmen aus diesen Geschäftsfeldern zurückziehen müssen.

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