Wohnungswirtschaft

Abgeltungssteuer für EK 02 des einen Freud', des andern Leid

Das Bundeskabinett hat am 8. August dieses Jahres den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der noch vorhandene Restbestand des so genannten Eigenkapitals 02 (EK 02) der Wohnungsgesellschaften mit einer einmaligen pauschalen Körperschaftssteuer von drei Prozent belastet werden soll.

Beim EK 02 handelt es sich um jenen Teil des steuerlich verwendbaren Eigenkapitals einer Wohnungsgesellschaft, das nicht mit Steuern belastetet ist, …

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