Geschäftsguthaben nach Fusionen - der Nominalwert zählt

Sind Geschäftsguthaben nach der Fusion von Genossenschaftsbanken höher zu bewerten als zuvor? Zu dieser Frage hat der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 18. März 2025 entschieden (Aktenzeichen - II ZB 7/24): Beim Geschäftsguthaben im Sinne von § 85 UmwG handelt es sich um den Nominalwert der Beteiligung. Eine wirtschaftliche Bewertung des "inneren Werts" in die Rücklagen oder stille Reserven einbezogen werden, unterbleibt.

Der Antragsteller war mit zwei Geschäftsanteilen …

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