Geschlossene Fonds

Auswirkungen des Urteils vom 11. Mai 2006 für die Berlin-Fonds

Nach dem Urteil vom 11. Mai 2006 ist das Land Berlin berechtigt, den Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsunternehmen in Form von Geschlossenen Immobilienfonds nach Ablauf der 15jährigen Grundförderung die zunächst für weitere 15 Jahre vorgesehene Anschlussförderung zu verweigern. Kernaussage des Urteils: Mit der Grundförderung sei das Land Berlin keine rechtlich bindende Verpflichtung zur Gewährung der Anschlussförderung eingegangen. Dem hatten die Anleger zahlreiche Argumente …

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