Eigenheimfinanzierung

Das Ende korrekter Effektivzinsangaben bei Verbraucherkrediten?

Zum 1. September 1985 wurde die erste Verordnung zur Effektivzinsberechnung im damaligen § 4 Preisangabenverordnung (PAngV) erlassen. Seit dieser Zeit wurden immer wieder Veränderungen vorgenommen, die Berechnungen sind nun im § 6 PAngV und § 6a) PAngV plus Anhängen festgehalten.

Die letzten Änderungen fanden zum 11. Juni 2010 und zum 1. Januar 2013 statt. Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde in Deutschland endlich die Effektivzinsformel den international gebräuchlichen …

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