Recht und Steuern

Immer öfter Schufa-Auskunft verlangt

Immer häufiger verlangen die Vermieter vom Wohnungssuchenden eine Selbstauskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), um das finanzielle Ausfallrisiko der Bewerber abschätzen zu können und deren Zahlungsmoral zu beurteilen. Doch Schufa-Auskünfte über Dritte erhalten nur die der Schufa angeschlossenen Vertragspartner. Und für Vermieter lautet nach Auskunft des Internetportals Immowelt die Regel: Aufgenommen wird nur, wer über mindestens 100 Wohneinheiten verfügt. Also müssen es die meisten über einen Umweg versuchen und fordern vom Wohninteressenten eine Schufa-Eigenauskunft. Der potenzielle Mieter ist zwar nicht verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen, doch wer eine Wohnung möchte, zeigt sich häufig entgegenkommend.

Der Schufa-Datenbestand ist bundesweit der größte Datenpool zur Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens der Deutschen. Die davon betroffenen Verbraucher - und das sind 64 Millionen Bürger - haben grundsätzlich das Recht auf Eigenauskunft, um ihre bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen und zu prüfen. Gesammelt werden von dem Privatunternehmen sämtliche Meldungen ihrer mittlerweile 4 500 Vertragspartner, das reicht von Daten über Bank- oder Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte bis hin zu Krediten und Bürgschaften.

Nach Angaben der Schufa wurden im vergangenen Jahr 1,2 Millionen Eigenauskünfte angefordert, von denen schätzungsweise 60 bis 70 Prozent für Dritte wie zum Beispiel Vermieter und Arbeitgeber bestimmt waren. Aus diesem Grunde bietet die Schufa seit dem 9. Januar 2007 eine Verbraucherauskunft an. Diese stark verkürzte Version der Eigenauskunft enthält neben den Daten zur Person nur noch einen Vermerk, ob und wenn ja welche Zahlungsstörungen vorliegen. Die detaillierten Datensätze einzelner Vertragspartner gibt es nicht. Ein schriftliches Exemplar der Schufa-Verbraucherauskunft kann per Post unter Angabe der vollständigen Personalien oder in einer Verbraucher-Servicestelle gegen eine Kostenerstattung von 7,80 Euro beantragt werden. Ebensoviel kostet ein entsprechender Online-Zugang für die Datenabfrage auf www.meineschufa.de.

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