Recht und Steuern

Kein Stacheldraht erlaubt

Ein Stacheldrahtzaun aus München sorgte für allerhand Aufmerksamkeit. Zwei Ehepaare bewohnten jeweils eine Hälfte eines Doppelhauses und waren sich offensichtlich nicht gut gesonnen. Sie kämpften unter anderem vor diversen Gerichten gegeneinander. Zwischenzeitlich entstand an der Grundstücksgrenze ein mindestens 1,80 Meter hoher, teilweise deutlich höherer Zaun, der an manchen Stellen von Stacheldraht gekrönt wurde. Einer Partei wurde das Ungetüm schließlich zu viel, sie forderte vor Gericht …

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