Recht und Steuern

Meinungsplakatierung im Fenster

"Hier Baupfusch-Musterhaus zu besichtigen", "Die Bewohner dieses Hauses leben gefährlich" sowie "Statik: ungeprüft und fehlerhaft" - das bekamen die Passanten zu lesen, die an einem Mehrfamilienhaus im Raum Erfurt vorbeigingen. Ein Eigentümer hatte an mehreren Fenstern seiner Wohnung Transparente angebracht, da er offenkundig unzufrieden mit der Qualität der Immobilie war.

Doch diese Meinung vertrat der Rest der Eigentümergemeinschaft nicht. In einer Versammlung wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Spruchbänder zu entfernen seien. Diese Meinungsbekundungen wirkten sich negativ auf die gesamte Gemeinschaft aus, denn ein Außenstehender halte das alles für wahr. Er könne nicht ohne Weiteres erkennen, dass es sich um eine einzelne Stimme handle.

Weil man sich nicht einigen konnte, musste der Fall vor dem Amtsgericht Erfurt verhandelt werden. Das Amtsgericht hatte unter Aktenzeichen 5 C 69/09 zwischen zwei Grundwerten zu entscheiden - dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Eigentumsrecht, das die Gemeinschaft durch die provozierenden Transparente bedroht sah - und entschied zugunsten der Eigentümergemeinschaft.

Dem unzufriedenen Eigentümer bleibe es "unbenommen", über andere Kommunikationsmittel zu protestieren. Der gewählte Weg wirke sich aber in unzulässiger Weise "sowohl optisch als inhaltlich" auf das gesamte Wohnobjekt aus. (Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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