Recht und Steuern

Mietvertrag vor Kauf prüfen

Wer eine vermietete Immobilie kauft, sollte vor dem Vertragsabschluss den Mietvertrag einsehen. Denn der Erwerber steigt in den Vertrag ein und muss daher zum Beispiel die vereinbarten Kündigungsbedingungen akzeptieren. In diesem Sinne entschied auch der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 57/13. Zu entscheiden war ein Fall, bei dem im Mietvertrag geregelt war, dass der Vermieter nur kündigen könne, wenn "wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des …

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