Im Blickfeld

Regulierungswelle kommt schneller als erwartet

Unangenehme Dinge werden gerne verdrängt. Unterbewusst weiß man jedoch genau, dass das man damit nur Zeit kauft, bevor man sich der Realität stellen muss. Ähnlich geht es den Initiatoren Geschlossener Fonds mit dem Thema Regulierung. Zwar ist bekannt, dass auf europäischer Ebene eine Richtlinie zur Regulierung alternativer Fonds Manager (AIFM) auf den Weg gebracht wurde. Da den Mitgliedsstaaten für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jedoch eine Frist von zwei Jahren bleibt, fällt es leicht, das Thema erst einmal zu ignorieren.

In Berlin wird derzeit an einem separaten nationalen Gesetz zur Regulierung Geschlossener Fonds gearbeitet. Dieses sogenannte Vermögensanlagengesetz könnte deutlich schneller in Kraft treten als die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Eine Verabschiedung in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 ist möglich. Den Emissionshäusern geschlossener Beteiligungen bleibt also wenig Zeit, sich auf die Anforderungen einzustellen.

Der Entwurf stuft Geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein, wodurch die umfangreichen Regelungen dieser beiden Gesetze zur Geltung kämen. Man einigte sich darauf, die freien Vermittler nicht dem strengen Regime des WpHG und des KWG zu unterwerfen, wie zunächst von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gefordert. Die Regulierung der freien Vermittler soll dem Entwurf zufolge nun über die Gewerbeordnung geschehen. Allerdings sollen auch hier verschärfte Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten gelten, die sich am Niveau des WpHG orientieren.

Daneben sieht der Entwurf eine intensivere Prüfung der Verkaufsprospekte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor: Bislang prüfte die Aufsichtsbehörde die Prospekte lediglich auf Vollständigkeit. Künftig sollen Emissionsprospekte auch auf ihre Kohärenz geprüft werden. Auf diese Weise sollen offensichtliche innere Widersprüche aufgedeckt werden. Allerdings hat auch die neue Prüfung ihre Grenzen. Eine Überprüfung der Angaben im Prospekt anhand weiterer Quellen findet nicht statt. Neben der BaFin-Prüfung soll durch das Vermögensanlagengesetz auch die Anlegerinformation verbessert werden. Die Emissionshäuser müssten zusätzlich zum Prospekt ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt

(VIB) erstellen. Das VIB darf nicht mehr als drei Seiten umfassen und soll alle wesentlichen Aspekte und Risiken der Investition darstellen. Es soll verständlich sein, ohne dass weitere Informationen hinzugezogen werden müssen.

Eines der Ziele, die der Gesetzgeber mit dem Vermögensanlagengesetz verfolgt, ist es, mehr Transparenz zu schaffen. Daher sieht der Entwurf eine jährliche Bewertung der Fondsanteile vor. Über das Ergebnis müssten die Anleger informiert werden. Eine weitere wesentliche Neuerung des Gesetzesentwurfs sind die umfangreichen Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung. Fondsgesellschaften müssten demnach Jahresabschlüsse und Lageberichte nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorgaben aufstellen. Das ist deutlich aufwendiger als die bisherige Praxis.

Jahresabschluss und Lagebericht müssten innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vom Wirtschaftsprüfer geprüft, von der Gesellschafterversammlung festgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Auch wenn sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können, herrscht über das Ziel der Reise jedoch Klarheit: Geschlossene Fonds sollen deutlich stärker reguliert werden. Initiatoren sollten sich dem Thema Regulierung jetzt bewusst stellen und erste Maßnahmen ergreifen.

Johannes Nölke, Managing Partner optegra:hhkl GmbH & Co. KG, Köln

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