Recht und Steuern

Bei Schlüsselverlust haften Eigentümer und Mieter

Ein verlorener Wohnungsschlüssel kann teuer werden, wenn deshalb eine Schließanlage ausgetauscht wird. In erster Linie muss der betroffene Wohnungseigentümer für den Schaden aufkommen. Er kann sich jedoch bei seinen Mietern schadlos halten, wenn diese den Schlüssel verloren haben, so urteilte jüngst der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 205/13.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einer Eigentumswohnung bei Übernahme laut Übergabeprotokoll zwei Wohnungsschlüssel …

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