Recht und Steuern

Vorauszahlung der Betriebskosten

Unter dem Aktenzeichen 10 W 16/11 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) folgenden Fall zu entscheiden: Ein Mieter verlangte die Rückzahlung der von Januar 2006 bis Dezember 2008 geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von restlichen 8727,37 Euro. Das OLG Düsseldorf hat - im Prozesskostenhilfeverfahren - einen solchen Anspruch nicht als gegeben angesehen. Die Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen könne der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch …

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