Recht und Steuern

Vorfiltern der Abfälle erlaubt

Da der Abfall in einem Mehrparteienhaus nicht immer sauber getrennt wird, beauftragte ein privates Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg einen Dienstleister damit, die Tonnen vor Ort nachzusortieren - vor allem im Hinblick auf Papier, Karton, Verpackungsmaterial und Altglas. Das aber passte dem kommunalen Müllentsorger nicht. Er betrachtete das Dazwischenschalten einer Privatfirma als unzulässiges Eingreifen in die Abfallbehandlung. Schließlich musste sich das Bundesverwaltungsgericht der Sache annehmen. Und dieses entschied unter dem Aktenzeichen 7 C 42.07: Vor der Überlassung des Mülls an den öffentlichen Entsorger sei es durchaus erlaubt, diverse werthaltige Stoffe auszusondern und ordnungsgemäß zu entsorgen. Um eine unzulässige Abfallentsorgung handle es sich hier nicht. Dass keine Gesundheitsgefährdung vorliege, hatte bereits die Vorinstanz entschieden. (Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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